RECHTLICHE HINWEISE ZUM BEFAHREN DES STARNBERGER SEES
Für das Befahren des Starnberger Sees gelten im folgenden aufgelistete Vorschriften und Verordnungen der Bayerischen Wasserschutzpolizei und des Landratsamts Starnberg.
Anschrift:
Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg, Tel. 08151/1480
Die Beachtung dieser Vorschriften ist für alle Vereinmitglieder obligatorisch!!!
- Hinweise zum Befahren, Ankern, Festmachen des / am Starnberger See (PDF-Datei)
- Faltblatt mit Auszügen aus der bayerischen Schiffahrtordnung in Bezug auf den Starnberger See
(hier insbesondere Hinweise zur Nutzung des Hilfsmotors an Segelfahrzeugen) (als PDF-Datei) - Zuständige Stelle des Landratsamtes Starnberg für Boote betreffende Angelegenheiten
Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass jedes Boot mit einer Schalleinrichtung (Signalhorn), sowie mit Rettungsmitteln (=Schwimmwesten) für jeden Passagier ausgerüstet sein muss. Die Verantwortung hierfür tragen die Bootsführer, die in der Reservierungsliste für das Boot eingetragen sind!