RECHTLICHE HINWEISE ZUM BEFAHREN DES STARNBERGER SEES

Für das Befahren des Starnberger Sees gelten im folgenden aufgelistete Vorschriften und Verordnungen der Bayerischen Wasserschutzpolizei und des Landratsamts Starnberg.

Anschrift:

Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg, Tel. 08151/1480

 Die Beachtung dieser Vorschriften ist für alle Vereinmitglieder obligatorisch!!!

Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass jedes Boot mit einer Schalleinrichtung (Signalhorn), sowie mit Rettungsmitteln (=Schwimmwesten) für jeden Passagier ausgerüstet sein muss. Die Verantwortung hierfür tragen die Bootsführer, die in der Reservierungsliste für das Boot eingetragen sind!

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